Eine einheitliche Definition für Gemeinwohl liegt nach Kenntnisstand der aktuellen Literatur nicht vor. Vielmehr nehmen sich seit jeher Menschen und Gruppen, vor allem auch Politiker und Parteien – darunter Autokraten und totalitäre Systeme wie beispielsweise die Nationalsozialisten im Dritten Reich – heraus, das Gemeinwohl zu definieren, ohne die Meinung und das Mitwirken der gesell- schaftlichen Mehrheit in Betracht zu ziehen. Die Gemeinwohl-Ökonomie mit ihrem kooperativen und partizipativen Gedanken möchte hingegen den Souverän in demokratischen Gesellschaften, also das Volk entscheiden lassen, welche Aspekte es unter dem Begriff Gemeinwohl vereinen möchte.
Obwohl das Modell noch nicht mal seit einem Jahrzehnt existiert, basieren die Grundgedanken der Gemeinwohl-Ökonomie auf jahrtausendalten Werten und den modernen Verfassungen demokrati- scher Staaten. So deklariert das deutsche Grundgesetz beispielsweise:
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Auch in der Bayerischen Verfassung ist der Grundgedanke der GWÖ wiederzufinden
- Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
Jene verfassungsmäßigen Ziele sollen nach der GWÖ auch in die Realität umgesetzt werden. Die Wirtschaft verletzt diese Werte jedoch noch immer durch teils bedingungslose Profitmaximierung.